Liebe Leserin, lieber Leser,
heute veröffentlichen wir den zweiten Teil unserer Reihe „Bundestagswahl: xxcellence.net fragt – die Parteien antworten.
Hier findet Ihr die Statements der Grünen zu unseren Fragen rund um Lohngerechtigkeit. Wir freuen uns auf Eure Meinungen.
xxcellence.net fragt: Der kleine Unterschied – Was ist angeboren und was erlernt? In vielen Gesellschaftsbereichen schwinden die Unterschiede zwischen Frauen und Männern. Geschlechtsspezifische Schwierigkeiten und Stärken gibt es trotzdem.
Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede sehen Sie bei Frauen und Männern? Welche Rolle spielt die Erziehung dabei?
Unsere Politik will Gleichberechtigung von Frauen und Männern erreichen. Für jede – beispielsweise – fürsorgliche Frau, gibt es ein Gegenbeispiel. Erziehung und Bilder davon, wie sich eine „richtige“ Frau, ein „richtiger“ Mann zu verhalten haben, prägen unsere Rollenvorstellungen. Der Blick in die Geschichte oder über Landesgrenzen zeigt schnell, dass hier nicht die Natur am Werk ist, sondern Menschen.
xxcellence.net fragt: Verdienen Frauen wirklich weniger als Männer?
Egal wie man kalkuliert, ob man Bruttostundenlöhne nimmt, die Höhe des Einkommens, alle nur denkbaren Einflussmöglichkeiten herausrechnet: Am Ende steht immer das gleiche Ergebnis – es gibt keine gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit.
Wie wollen Sie Lohnungerechtigkeit bekämpfen?
Die Grünen antworten: Wir wollen endlich Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen herstellen. Berufe mit hohem Frauenanteil wollen wir gesellschaftlich und finanziell aufwerten – sei es in der Pflege, in der Kindertagesstätte oder in sozialen Projekten. Wir wollen ein Entgeltgleichheitsgesetz, das möglichst viele erwerbstätige Frauen erreicht, nicht nur wenige. Dabei soll ein Lohncheck aufdecken, ob Frauen ungleich bezahlt werden. Die Tarifparteien werden verpflichtet, tarifliche und nichttarifliche Lohnstrukturen auf Diskriminierung zu überprüfen. Vor allem aber muss dieses Gesetz auch ein wirksames Verbandsklagerecht enthalten.
xxcellence.net fragt: Gesetz zur Lohngerechtigkeit zwischen Mann und Frau Nach langem Ringen hat sich die Große Koalition auf Eckpunkte für ein neues Gesetz zur Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern geeinigt. Arbeitnehmer können in Firmen mit mehr als 200 Beschäftigten von ihren Chefs künftig Auskunft darüber verlangen, wie viel Geld ihre Kollegen in vergleichbaren Positionen verdienen. Aus Datenschutzgründen sollen aber nur Durchschnittsgehälter genannt werden.
Kritik: Das Gesetz werde „Unfrieden in die Betriebe“ bringen und „ein Klima des Misstrauens und Ausforschens“ schaffen.
Wie sehen Sie das Gesetz und wird es wirklich Lohngerechtigkeit fördern?
Die Grünen antworten: Das Entgelttransparenzgesetz enttäuscht. Mehr Lohngleichheit ist davon nicht zu erwarten. Und auch die Transparenz wird eher behauptet als tatsächlich umgesetzt. Der Auskunftsanspruch besteht erst in Betrieben ab 200 Beschäftigten. Damit sind 60 Prozent der beschäftigten Frauen von diesem Recht ausgeschlossen, denn sie arbeiten in kleineren Betrieben. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sollen ihre Entgeltstruktur auf Diskriminierung überprüfen. Das ist aber freiwillig und die Verfahren dafür müssen nicht geprüft sein. Gar nicht vorgesehen ist ein Verbandsklagerecht, damit nicht mehr jede einzelne Frau den risikoreichen individuellen Klageweg gehen muss.
xxcellence.net fragt: Mist, Papa verdient zu wenig
Väter, die in Elternzeit gehen, sind erwünscht und werden staatlich unterstützt. Allerdings sind drei Viertel von ihnen Besserverdiener, für viele andere ist die Auszeit zu teuer. Diese Ungerechtigkeit ist politisch gewollt. Während Mütter aller Gehaltsklassen fürs Kind pausieren, ist Väterzeit ein Mittelschichtsphänomen. Das Elterngeld an sich ist in manchen politischen Lägern als Geschenk für Besserverdiener verschrien.
10 Jahre Elterngeld – Welche Bilanz ziehen Sie? Wo sehen Sie noch Korrekturmaßnahmen?
Die Grünen antworten: Die Einführung des Elterngeldes war ein wichtiger Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es setzt mit den Partnermonaten Anreize, die Familienarbeit partnerschaftlich zu teilen. Doch nach wie vor ist die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben eine der größten Herausforderungen für Familien. Wir wollen dafür sorgen, dass Eltern nicht die Puste ausgeht, und deswegen Familien mit unserem Konzept der KinderZeit Plus gezielt fördern. Mit der KinderZeit Plus entwickeln wir das Elterngeld weiter und machen es rechtlich möglich, auch nach dem ersten Geburtstag des Kindes phasenweise die Arbeitszeit zu reduzieren. Familien bekommen damit mehr Beweglichkeit. Denn es sind nicht nur die Kleinsten, die ihre Eltern brauchen. Die KinderZeit Plus kann genommen werden, bis die Kinder 14 Jahre alt sind. So bekommen auch Eltern mit geringem Einkommen mehr Spielraum, um sich Zeit für ihre schon etwas größeren Kinder zu nehmen. In der KinderZeit Plus erhält jeder Elternteil acht Monate finanzielle Unterstützung – weitere acht Monate können frei zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Damit verlängern und flexibilisieren wir das heutige Elterngeld deutlich.
xxcellence.net fragt: Studie zur Gehaltslücke – Auch Frauen würden Frauen weniger Gehalt zahlen
Welches Gehalt ist gerecht? Die Frage mussten Männer und Frauen in einer Studie beantworten. Ohne es zu wollen, produzierten sie eine Gehaltslücke zwischen den Geschlechtern.
Elf Wochen haben Frauen 2017 ohne Gehalt gearbeitet, 77 lange Tage. Derweil haben ihre männlichen Kollegen Geld verdient wie immer. Ab dem 18. März, dem diesjährigen Equal Pay Day, werkeln beide Geschlechter endlich bei gleicher Bezahlung.
„Dagegen erscheinen Quotenregelungen im Licht dieser Ergebnisse als durchaus sinnvolles Instrument gegen den Gender Pay Gap, auch wenn man sie vielleicht aus ordnungspolitischen Gründen kritisch sieht“, sagt Hinz. Denn wenn Frauen dadurch Aufgaben übernehmen, die bisher meist Männer erledigt haben, verändert das die Erfahrungswelt der Arbeitnehmer. Irgendwann finden sie dann Führungsfrauen normal. Und gleiche Bezahlung.
Welche Bilanz ziehen Sie aus der Quotenregelung? Wo sehen Sie noch Verbesserungspotential?
Die Grünen antworten: Wir wollen endlich Gleichberechtigung in den Führungsgremien. Denn die sind in Deutschland weitgehend Männerrunden. Daran ändert das bisherige Quotengesetz nur wenig: Es gilt für ganze 101 Unternehmen. Wir wollen das ändern, mit einer 50-Prozent-Frauenquote für die 3.500 börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen. Die Potenziale und Qualifikationen von Frauen zu vergeuden, kann sich dieses Land nicht weiter leisten. Darum wollen wir Maßnahmen für Führungspositionen auf allen betrieblichen Ebenen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Denn nur so zieht Geschlechtergerechtigkeit in die Führungsetagen ein.
xxcellence.net fragt: Ehegattensplitting
Beim Thema Ehegattensplitting scheiden sich die Geister und spalten sich die politischen Läger. Aktuell scheint das Thema nach wie vor noch eine politische Heilige Kuh zu sein; es scheint kaum eine Partei zu geben, die dieses Thema ernsthaft anpackt und nach Alternativen sucht. Dabei ist es in der heutigen Zeit fraglich, warum Ehen steuerlich begünstigt werden, bei denen der eine Partner deutlich weniger verdient als der andere, und das sind in der Regel die Frauen; während gleichzeitig Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern geschaffen werden soll und die Erwerbstätigkeit von Frauen mit Kindern gesteigert werden soll. Der Splittingvorteil wird zwar auch oft von Familien mit Kindern genutzt, aber gerade da stellt sich die Frage, ob nicht eventuell ein Familiensplitting, ähnlich wie in Frankreich, sinnvoller wäre, um gezielt Familien mit Kindern zu fördern.
Sehen Sie im Ehegattensplitting eine Ursache für die Lohnungerechtigkeit zwischen Mann und Frau? Wie stehen Sie zu diesem Gesetz? Wie könnten mögliche Alternativen aussehen, um gezielt Familien zu fördern?
Die Grünen antworten: Auch wir sehen das Ehegattensplitting als eine große Hürde für die Erwerbstätigkeit von Frauen. Es ist überholt und bildet die vielen Formen partnerschaftlichen Zusammenlebens nicht ab. Das Splitting setzt finanzielle Anreize für keine oder nur geringfügige Beschäftigung, für kleine Teilzeitjobs mit nur wenigen Arbeitsstunden; es birgt erhebliche Armutsrisiken für Frauen in sich. Wir wollen deshalb zur individuellen Besteuerung übergehen und das Ehegattensplitting durch eine gezielte Förderung von Familien mit Kindern ersetzen. Dabei soll das neue Recht nur für Paare, die nach der Reform heiraten oder sich verpartnern, gelten. Für Paare, die bereits verheiratet oder verpartnert sind, ändert sich nichts. Sie können aber freiwillig auf das Ehegattensplitting verzichten, wenn sie vom grünen Familien-Budget profitieren wollen. Damit schaffen wir das Ehegattensplitting und seine negativen Auswirkungen auf lange Sicht ab, ohne dass Familien finanziell schlechter gestellt werden.