Online-Rechtsschulung: Compliance, CMS und Arbeitsrecht – Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen

8. März 2023 @ 16:00 19:00

Compliance nach vorne gedacht bedeutet, echtes Geld zu sparen. Wie? Durch das pragmatische Schließen gefährlicher Sicherheitslücken in Ihrem Unternehmen, die zu Rechtsbrüchen führen und Ihr Unternehmen und deren Geschäftsführer bares Geld kosten können.

Durch das geplante „Unternehmensstrafrecht“ oder Wirtschaftsintegritätsgesetz werden Complianceverstöße zukünftig direkt geahndet und die Haftung wird erheblich erhöht. Geldstrafen bis zu 10 Prozent vom Gruppenumsatz drohen. Bei Kenntnis muss die Staatsanwaltschaft ermitteln.

Der aktuelle und stetig wachsende Fach- und Führungskräftemangel kann zudem dazu führen, dass Unternehmen ihre Aufträge nicht mehr fehlerfrei oder zeitgerecht ausführen können. Die rechtlichen Konsequenzen folgen in Form von Haftung. Als Fach- und Führungskraft sind Rechtskenntnisse essentiell für die Karriere und für Selbständige können Rechtsfehler die Existenz bedrohen.

Die Rechtsschulung mit Dr. Almut Riemann (Rechtsanwältin/ Fachanwältin für Arbeitsrecht) und Carmen Felsing (Rechtsanwältin/ Unternehmensjuristin) gibt Ihnen einen Überblick über Maßnahmen zur Prävention: Was können Sie heute schon umsetzen, ganz pragmatisch, um zukünftige Risiken zu minimieren?

Vorträge:

Carmen Felsing, Rechtsanwältin (Recht & Management):

• Implementierung von Compliance-Strukturen in Unternehmen
• Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft (Unternehmensstrafrecht)
• Haftungs- und Vertragsrechtsschulungen
• Risikomanagement als Teil der ISO 9001

Dr. Almut Riemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht (Henseler & Partner Rechtsanwälte mbB):

• Arbeitsrecht: Implementierung von Compliance-Regelungen in Arbeitsverhältnisse
• Motivation zur Beachtung, Maßnahmen bei Verstößen

Die Veranstaltung ist kostenlos.

Anmeldung bitte per Email

Kanzlei Recht & Management, Kanzlei Henseler & Partner Rechtsanwälte mbB


Digitaler HR-Stammtisch mit RA Dr. Riemann und RA Felsing: Rechtliche Herausforderungen in der Pandemie

Wir laden Sie herzlich zu unserem zweiten digitalen HR&Compliance-Stammtisch mit den Rechtsanwältinnen Dr. Almut Riemann und Carmen Felsing zum Thema „Rechtliche Herausforderungen in der Pandemie“ am 02. September 2020 ab 17:30 Uhr ein.

Ihre Gesprächspartnerinnen: 

RA Dr. Almut Riemann, Henseler & Partner Rechtsanwälte mbB, Fachanwältin für Arbeitsrecht
RA Carmen Felsing, Recht & Management, Spezialistin für Compliance und Wirtschaftsrecht 

Moderation:

Susanne Schübel, Inhaberin schübel.biz, Agentur für Marketing und IT-Projektmanagement

Themen des Stammtischs:

In unserem ersten Stammtisch haben wir festgestellt, dass viele Unternehmen schnell und effizient auf die Herausforderungen der Pandemie reagieren konnten. Doch welche Maßnahmen setzen sich durch? An welchen Stellen rudert Ihr Unternehmen wieder zurück? Wir möchten mit Ihnen über die aktuelle Situation Ihres Unternehmen in den Bereichen HR, Compliance und Digitalisierung sprechen. Welche Projekte setzen Sie gerade um? An welchen Stellen stehen Sie vor Herausforderungen, die es schnell und rechtssicher zu bewältigen gilt? Wir freuen uns auf einen regen Austausch.

Der Stammtisch richtet sich an Geschäftsführer, HR-Manager oder disziplinarische Führungskraft. Unsere Expertinnen RA Carmen Felsing (Recht & Management), RA Dr. Almut Riemann (Henseler & Partner Rechtsanwälte mbB) und Dipl. Med-Wiss. Susanne Schübel (schübel.biz) freuen sich auf einen lebendigen Austausch mit Ihnen.

Bitte melden Sie sich per E-Mail bis zum 10. November 2020 zum digitalen Stammtisch an.  Die Einwahldaten erhalten Sie mit Ihrer Teilnahmebestätigung.

 


Digitaler HR-Stammtisch mit RA Dr. Riemann und RA Felsing: Rechtliche Herausforderungen in der Pandemie

Wir laden Sie herzlich zu unserem ersten digitalen HR-Stammtisch mit den Rechtsanwältinnen Dr. Almut Riemann und Carmen Felsing zum Thema „Rechtliche Herausforderungen in der Pandemie“ am 02. September 2020 ab 17:30 Uhr ein.

Ihre Gesprächspartnerinnen: 

RA Dr. Almut Riemann, Henseler & Partner mbB, Fachanwältin für Arbeitsrecht
RA Carmen Felsing, Recht & Management, Spezialistin für Compliance und Wirtschaftsrecht 

Moderation:

Susanne Schübel, Inhaberin schübel.biz, Agentur für Marketing und Projektmanagement

Themen des Stammtischs:

Die Corona-Situation erfordert von der deutschen Wirtschaft schnelle und flexible Reaktionen auf oft stark veränderte Begebenheiten. Von der schnellen Umstellung auf Remote-Arbeit im Home-Office, der Anpassung von Lieferketten aufgrund von Engpässen ausländischer Lieferanten bis hin zur Anmeldung von Kurzarbeit, um die Krise gut zu überstehen stehen wir vor Herausforderungen, die es schnell und rechtssicher zu bewältigen gilt.

Sie sind Geschäftsführer, HR-Manager oder disziplinarische Führungskraft Ihres Unternehmens? Wir möchten mit Ihnen ins Gespräch kommen: Welche Herausforderungen hinsichtlich Personalmanagement und Compliance stemmt Ihr Unternehmen? Wie kommen Sie durch die Krise? Wie gewährleisten Sie Rechtssicherheit in einer dynamischen und schwer planbaren Krisensituation? Unsere Expertinnen RA Carmen Felsing (Recht & Management) und RA Dr. Almut Riemann (Henseler & Partner mbB) freuen sich auf einen lebendigen Austausch mit Ihnen.

Bitte melden Sie sich per E-Mail bis zum 01. September 2020 zum digitalen Stammtisch an.  Die Einwahldaten erhalten Sie mit Ihrer Teilnahmebestätigung.

 


Rechts-Workshop Online: Findung und Bindung von Mitarbeitern

Der Rechts-Workshop am 06. Oktober 2021, der online stattfindet und zu dem wir Sie recht herzlich einladen wollen, richtet sich an Personalverantwortliche, die im aktuellen War for Talents nach Lösungen zur effektiven Mitarbeiterbindung suchen. Wir stellen Ihnen Maßnahmen und deren rechtliche Umsetzung vor. Im interaktiven Teil unserer Veranstaltung möchten wir mit Ihnen ins Gespräch kommen und individuell auf Ihr Unternehmen und Ihren Bedarf eingehen.

 

Vorträge:

Carmen Felsing, Rechtsanwältin (Recht & Management)
Risikomanagement für Personalverantwortliche und Geschäftsführer:
• Gefahren im aktuellen Fach- und Führungskräftemangel
• Implementierung eines Risikomanagements
• Risikomanagement im Rahmen der ISO 9001Zertifizierung

Dr. Almut Riemann, Rechtsanwältin (Henseler & Partner Rechtsanwälte mbB)
Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung im arbeitsrechtlichen Rahmen:
Vorstellung von Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung und deren arbeitsrechtliche Ausgestaltung

Susanne Schübel, Dipl-Medien-Wissenschaftlerin (schübel.biz)
Employer-Branding zur Mitarbeiterbindung im aktuellen War for Talents

 

Zunächst stellt RA Carmen Felsing, Unternehmensjuristin und Expertin für Compliance und Risikomanagement die Risiken des Fehlens qualifizierter Mitarbeiter im Rahmen des Risikomanagements
unter Compliance-Gesichtspunkten vor. Diese sind seit 2018 auch für die ISO9001-Zertifizierung von Bedeutung.

Im zweiten Vortrag wird RA Dr. Almut Riemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht Maßnahmen und deren arbeitsrechtliche Umsetzung zur Mitarbeiterbindung vorstellen.

Der dritte Vortrag vertieft das Thema Mitarbeiterakquise im digitalen Zeitalter aus Marketingsicht. Frau Dipl. Medienwissenschaftlerin Susanne Schübel vermittelt Ihnen die Erstellung einer erfolgreichen Employer Branding und Kommunikationsstrategie zur Mitarbeiterakquise im Internet und in Netzwerken.

Die Veranstaltung ist kostenneutral.
Anmeldungen bitte an: carmen.felsing@rechtundmanagement.de


Rechts-Workshop online: Bindung von Mitarbeitern

Der Online-Workshop am 17. Juni 2020, zu dem wir Sie recht herzlich einladen wollen, richtet sich an Personalverantwortliche, die im aktuellen War for Talents nach Lösungen zur effektiven Mitarbeiterbindung suchen. Wir stellen Ihnen Maßnahmen und deren rechtliche Umsetzung vor. Im interaktiven Teil unserer Veranstaltung möchten wir mit Ihnen ins Gespräch kommen und individuell auf Ihr Unternehmen und Ihren Bedarf eingehen.

Zunächst stellt RA Carmen Felsing, Unternehmensjuristin und Expertin für Compliance und Risikomanagement die Risiken des Fehlens qualifizierter Mitarbeiter im Rahmen des Risikomanagements
unter Compliance-Gesichtspunkten vor. Diese sind seit 2018 auch für die ISO9001-Zertifizierung von Bedeutung.

Im zweiten Vortrag wird RA Dr. Almut Riemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht Maßnahmen und deren arbeitsrechtliche Umsetzung zur Mitarbeiterbindung vorstellen.

Der dritte Vortrag vertieft das Thema Mitarbeiterakquise im digitalen Zeitalter aus Marketingsicht. Frau Dipl. Medienwissenschaftlerin Susanne Schübel vermittelt Ihnen die Erstellung einer erfolgreichen Employer Branding und Kommunikationsstrategie zur Mitarbeiterakquise im Internet und in Netzwerken.

Vorträge:

Carmen Felsing, Rechtsanwältin (Recht & Management)
Risikomanagement für Personalverantwortliche und Geschäftsführer:
• Gefahren im aktuellen Fach- und Führungskräftemangel
• Implementierung eines Risikomanagements
• Risikomanagement im Rahmen der ISO 9001Zertifizierung

Dr. Almut Riemann, Rechtsanwältin (Henseler & Partner Rechtsanwälte)
Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung im arbeitsrechtlichen Rahmen:
Vorstellung von Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung und deren arbeitsrechtliche Ausgestaltung

Susanne Schübel, Dipl-Medien-Wissenschaftlerin (schübel.biz)
Employer-Branding zur Mitarbeiterbindung im aktuellen War for Talents

Die Veranstaltung ist kostenneutral.
Anmeldungen bitte an: carmen.felsing@rechtundmanagement.de


Rechtsschulung: Aufsichtsrat – so geht es

Basiswissen für den Weg in den Aufsichtsrat

Die Themen

  • Gesetzliche Situation
  • Aufsichtsrat (Wahl, Zusammensetzung)
  • Voraussetzungen
  • Aufgaben
  • Rechte
  • Verantwortung
  • Haftung

Sonderthema: Überwachungspflichten des Aufsichtsrates

  • Compliance Management (Einhaltung von Gesetzten)
  • Risikomanagement (Anforderungen des deutschen Corporate Governance Kodex)

Referentinnen: RA Dr. Almut Riemann (Henseler & Partner)
RA Carmen Felsing (Recht & Management)

Interessiert? Bitte per e-mail anmelden bei: carmen.felsing@rechtundmanagement.de.

Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl ist eine Anmeldebestätigung erforderlich.
Weitere Infos zur Veranstaltung: Carmen Felsing, 02131 – 521492

Die Teilnahmegebühr beträgt 180,00 Euro.
Vorauszahlung bitte an Henseler & Partner (Kontoverbindung wird nach der Anmeldung mitgeteilt)


Rechts-Workshop: Bindung von Mitarbeitern

Der Workshop am 10. April 2019, zu dem wir Euch recht herzlich einladen wollen, richtet sich an Personalverantwortliche, die im aktuellen War for Talents nach Lösungen zur effektiven Mitarbeiterbindung suchen. Wir stellen Euch Maßnahmen und deren rechtliche Umsetzung vor. Im interaktiven Teil unserer Veranstaltung möchten wir mit Euch ins Gespräch kommen und individuell auf Euer Unternehmen und Euren Bedarf eingehen.

Zunächst stellt RA Carmen Felsing, Unternehmensjuristin und Expertin für Compliance und Risikomanagement die Risiken des Fehlens qualifizierter Mitarbeiter im Rahmen des Risikomanagements unter Compliance-Gesichtspunkten vor. Diese sind seit 2018 auch für die ISO-9001-Zertifizierung von Bedeutung.
Im zweiten Vortrag wird RA Dr. Almut Riemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Maßnahmen und deren arbeitsrechtliche Umsetzung zur Mitarbeiterbindung vorstellen.
Der dritte Vortrag vertieft das Thema Mitarbeiterakquise im digitalen Zeitalter aus Marketing-Sicht. Dipl. Medien-Wiss. Susanne Schübel vermittelt Euch die Erstellung einer erfolgreichen Employer-Branding- und Kommunikationsstrategie zur Mitarbeiterakquise im Internet und in Netzwerken.

Vorträge:

Carmen Felsing, Rechtsanwältin (Recht & Management)

Risikomanagement für Personalverantwortliche und Geschäftsführer:

  • Gefahren im aktuellen Fach- und Führungskräftemangel
  • Implementierung eines Risikomanagements
  • Risikomanagement im Rahmen der ISO 9001-Zertifizierung

Dr. Almut Riemann, Rechtsanwältin (Henseler & Partner Rechtsanwälte mbB)

Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung im arbeitsrechtlichen Rahmen:

  • Vorstellung von Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung
  • Arbeitsrechtliche Ausgestaltung

Susanne Schübel, Dipl-Medien-Wissenschaftlerin (schübel.biz)

Employer-Branding zur Mitarbeiterbindung im aktuellen War for Talents

Die Veranstaltung ist kostenneutral.
Bitte schickt Eure Anmeldungen bis zum 03. April 2019 an: carmen.felsing@rechtundmanagement.de


Weniger Gehalt als männliche Kollegen bei gleicher Arbeit? Dann aufgepasst!

Denn in einem solchen Fall besteht neben Nachzahlung auch Anspruch auf Entschädigung: Wer aufgrund seines Geschlechts weniger Geld bekommt als die männlichen Kollegen, obwohl die gleiche Tätigkeiten ausgeübt wird, hat nicht nur Anspruch auf Nachzahlung, sondern darüber hinaus auch auf Entschädigung wegen Diskriminierung. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz am 13.05.2015 entschieden. Mehr…

Arbeitgeber zahlt weniger Lohn für gleiche Arbeit

Dem Urteil lag folgender Fall zugrunde: Der Arbeitgeber zahlte den bei ihm in der Produktion beschäftigten Frauen einen geringeren Stundenlohn als den Männern, obwohl diese vergleichbare Tätigkeiten ausübten. Neben dem Stundenlohn wurden auch Zusatzleistungen wie Anwesenheitsprämie, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld auf der Grundlage ihres niedrigeren Stundenlohns berechnet.

Im September 2012 wurde dann auf einer Betriebsversammlung die seit Jahren bestehende geschlechtsbezogenen Ungleichbehandlung bei der Entlohnung von Frauen und Männern bekannt.

 Arbeitnehmerin macht Anspruch auf gleiche Bezahlung geltend

Eine Arbeitnehmerin nahm dies zum Anlass, erstens die Differenzvergütung und zweitens eine Entschädigung einzuklagen. Die Gerichte gaben ihr Recht.

LAG spricht Entgelt und Entschädigung zu

Das LAG kam zu dem Ergebnis, dass die Arbeitnehmerin aufgrund eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erstens einen Anspruch auf Zahlung der Vergütungsdifferenz nebst Zinsen gegen die Beklagte habe. Zweitens hat das Gericht der Arbeitnehmerin eine Entschädigung in Höhe von 6.000 Euro wegen Geschlechtsdiskriminierung zuerkannt.

Vorsicht Fristen!

Der Arbeitgeber hatte versucht zu argumentieren, dass die Ansprüche verfallen seien. Das AGG enthält eine Ausschlussfrist von zwei Monaten. Das Gericht ging aber davon aus, dass diese Vorschrift für die Ansprüche der Arbeitnehmerin nicht schädlich war. Warum?

Diese Vorschrift gilt nur für Schadensersatzansprüche. Bei der Vergütungsdifferenz handelte es sich nach Ansicht des Gerichts um einen Erfüllungsanspruch auf die ihr als Frau vorenthaltenen Leistungen. Dieser Leistungsanspruch stellt keinen Schadensersatzanspruch dar. Ferner liege ein Dauertatbestand vor, weil sich Monat für Monat eine neue Benachteiligung der Arbeitnehmerin realisiert habe. Dadurch war auch der Entschädigungsanspruch nicht verfallen.

Zudem muss der Anspruch auf Entschädigung innerhalb von drei Monaten nach schriftlicher Geltendmachung eingeklagt werden. Diese Frist war hier eingehalten.

Höhe der Entschädigung liegt im Ermessen des Gerichts

Ein Gericht hat hinsichtlich der Höhe der der Arbeitnehmerin zustehenden Entschädigung einen Beurteilungsspielraum. Das LAG berücksichtige in diesem Fall, dass der Arbeitgeber seine weiblichen Beschäftigten über Jahre hinweg vorsätzlich im Hinblick auf die Vergütung diskriminierte. Art, Schwere und Dauer der vorliegenden Benachteiligung geböten die Festsetzung eines fühlbaren Entschädigungsbetrags, denn es handelte sich um eine unmittelbare Benachteiligung, die schwerer wiegt als bloß mittelbare.

Kontakt

Dr. Almut Riemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin in der Kanzlei Henseler & Partner Rechtsanwälte mbB, Düsseldorf, Telefon 0211 – 82 89 46 0